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Kosten & Recht6 Min.

Kosten einer Schadensanierung — wer zahlt was?

Die gute Nachricht zuerst: In den meisten Fällen übernimmt Ihre Versicherung die Kosten für eine professionelle Schadensanierung — ganz oder zumindest zum größten Teil. Trotzdem ist es gut zu wissen, welche Kosten anfallen können und wie die Abrechnung funktioniert. Ein transparenter Überblick.

Wer zahlt? — Das Versicherungs-Dreieck

Drei Versicherungstypen decken die häufigsten Schäden ab: Die Wohngebäudeversicherung zahlt für Schäden am Gebäude selbst — Rohrbruch, Sturm, Feuer, Leitungswasser. Die Hausratversicherung zahlt für beschädigtes Inventar — Möbel, Elektrogeräte, Kleidung, Teppiche. Die Elementarschadenversicherung (optionaler Zusatz) zahlt bei Überschwemmung, Starkregen, Erdrutsch, Schneedruck. Wichtig: Elementarschäden sind NICHT automatisch mitversichert — prüfen Sie Ihre Police!

Was kostet eine Schadensanierung? — Richtwerte

Die Kosten hängen stark vom Schadensausmaß ab. Hier einige Orientierungswerte: Wasserschaden (Rohrbruch, Trocknung) — 1.500–8.000 € je nach betroffener Fläche und Trocknungsdauer. Brandschaden (Rußreinigung, Geruchsneutralisation) — 3.000–25.000 € je nach Brandausmaß. Schimmelsanierung — 500–5.000 € für einen Raum, je nach Befallstiefe. Alle Preise sind inklusive Arbeitszeit, Material, Geräte und Entsorgung. Ihre Versicherung zahlt diese Kosten, abzüglich eventueller Selbstbeteiligung (meist 150–500 € je nach Vertrag).

Selbstbeteiligung — was bleibt an Ihnen hängen?

Fast jede Versicherung hat eine Selbstbeteiligung — den Betrag, den Sie selbst tragen. Üblich sind 150–500 € pro Schadensfall. Manche Verträge haben auch 0 € Selbstbeteiligung (etwas teurer in der Jahresprämie). Bei Elementarschäden ist die Selbstbeteiligung oft höher (bis zu 1.000 € oder ein Prozentsatz der Schadenssumme). Tipp: Werfen Sie einen Blick in Ihren Versicherungsschein, um keine bösen Überraschungen zu erleben.

Was die Versicherung NICHT zahlt

Nicht jeder Schaden ist versichert. Typische Ausschlüsse sind: allmählich entstandene Schäden (schleichender Wasserschaden durch undichte Fuge über Monate), Schäden durch mangelnde Wartung (nie gewartete Heizungsrohre), Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit in Extremfällen. Außerdem: Schönheitsreparaturen, die nichts mit dem Schaden zu tun haben, müssen Sie selbst zahlen. Aber: Lassen Sie sich nicht abschrecken — in der Praxis zahlen Versicherungen bei den meisten Standardschäden anstandslos.

Unser Service: Wir kümmern uns um die Abrechnung

Das Beste: Sie müssen sich um die Abrechnung mit der Versicherung nicht kümmern — das übernehmen wir für Sie. Unser Service umfasst eine detaillierte Schadensdokumentation mit Feuchtemessprotokollen und Fotos, ein prüffähiges Angebot nach den Richtlinien der Versicherungswirtschaft, direkte Kommunikation mit dem Sachverständigen Ihrer Versicherung und vollständige Abrechnung über Ihre Versicherung (Sie erhalten von uns keine Rechnung, sondern nur eine Transparenz-Übersicht). So haben Sie null Papierkram und können sich ganz auf das Wesentliche konzentrieren: Ihr Zuhause.

Sonderfall Mietwohnung — wer haftet?

In Mietverhältnissen gilt: Der Vermieter ist für Schäden an der Bausubstanz zuständig (seine Gebäudeversicherung zahlt). Der Mieter haftet für Schäden an seinem eigenen Inventar (seine Hausratversicherung). Bei Fahrlässigkeit des Mieters (z. B. vergessen, den Wasserhahn abzudrehen) kann die Haftpflichtversicherung des Mieters einspringen. Im Notfall beraten wir Sie gerne zur Zuständigkeit — kostenlos und unverbindlich.

Sie haben Fragen zu Kosten oder Versicherung? Rufen Sie uns an — wir beraten Sie kostenlos und transparent.

Kosten einer Schadensanierung — wer zahlt was? — Heva Schadensanierung Ratgeber | Heva Schadensanierung